Das Wichtigste in Kürze
- Feuerwehrpläne sind Orientierungshilfen für die Feuerwehr im Einsatz. Aufbau und Darstellung regelt die DIN 14095.
- Ob ein Plan erforderlich ist, ergibt sich meist aus der Baugenehmigung, dem Brandschutzkonzept oder einer Forderung der Brandschutzdienststelle.
- Neben der Norm gelten häufig ergänzende Vorgaben der örtlichen Feuerwehr – deshalb wird jeder Plan mit ihr abgestimmt.
- Feuerwehrpläne müssen aktuell sein: regelmäßig prüfen und nach Änderungen anpassen.
Was ist ein Feuerwehrplan?
Ein Feuerwehrplan ist eine Zusammenstellung von Plänen und Informationen, mit denen sich die Feuerwehr bei einem Einsatz schnell in einem Gebäude oder auf einem Gelände zurechtfindet. Er zeigt unter anderem Zufahrten und Zugänge, Treppenräume, Bereiche mit besonderen Gefahren, Absperreinrichtungen sowie Einrichtungen zur Brandbekämpfung und zur Löschwasserversorgung.
Wie ein Feuerwehrplan aufgebaut und dargestellt wird, regelt die DIN 14095 – einschließlich der grafischen Symbole, die verwendet werden.
Wer braucht einen Feuerwehrplan?
Eine allgemeine Pflicht für jedes Gebäude gibt es nicht. Erforderlich wird ein Feuerwehrplan in der Regel durch eine Auflage in der Baugenehmigung, durch das Brandschutzkonzept oder auf Verlangen der zuständigen Brandschutzdienststelle. Typisch ist das zum Beispiel für:
- größere Gewerbe- und Industriebauten,
- Lager- und Logistikhallen,
- Sonderbauten wie Schulen, Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser oder Versammlungsstätten,
- Gebäude mit einer Brandmeldeanlage, die auf die Feuerwehr aufgeschaltet ist,
- Objekte, in denen gefährliche Stoffe gelagert oder verarbeitet werden.
Was gehört in einen Feuerwehrplan?
Ein Feuerwehrplan nach DIN 14095 besteht im Wesentlichen aus:
- allgemeinen Objektinformationen – textliche Angaben zu Objekt, Nutzung, Ansprechpartnern und Besonderheiten,
- einem Übersichtsplan – Gebäude und Gelände mit Zufahrten, Zugängen und Löschwasserentnahmestellen,
- Geschossplänen – Grundrisse mit Rettungswegen, Treppenräumen, brandschutztechnischen Einrichtungen und Gefahrenbereichen,
- gegebenenfalls Sonder- und Detailplänen – etwa für besondere Gefahren oder komplexe Bereiche.
Welche Teile im Einzelfall verlangt werden und in welcher Form – etwa Format, Anzahl der Ausfertigungen oder digitale Abgabe –, legt die örtliche Feuerwehr häufig in eigenen Merkblättern fest.
So läuft die Erstellung ab
Unterlagen und Vorgaben klären
Genehmigte Pläne, Brandschutzkonzept und die Vorgaben der zuständigen Feuerwehr zusammentragen.
Objekt begehen
Vor Ort prüfen, ob Pläne und Wirklichkeit übereinstimmen, und alle für die Feuerwehr relevanten Einrichtungen erfassen.
Pläne erstellen
Übersichtsplan, Geschosspläne, gegebenenfalls Sonderpläne und Objektinformationen nach DIN 14095 zeichnen.
Abstimmen und freigeben lassen
Den Entwurf bei der Brandschutzdienststelle einreichen, Anmerkungen einarbeiten und die freigegebenen Pläne übergeben.
Aktuell halten
Die Pläne regelmäßig prüfen und nach Umbauten oder Nutzungsänderungen fortschreiben.
Wie oft muss ein Feuerwehrplan aktualisiert werden?
Ein Feuerwehrplan ist nur so gut wie seine Aktualität. Die DIN 14095 sieht vor, dass er regelmäßig – in der Regel alle zwei Jahre – überprüft wird. Nach baulichen Änderungen, Nutzungsänderungen oder neuen Gefahrenbereichen ist er unabhängig davon anzupassen und erneut mit der Feuerwehr abzustimmen.
Feuerwehrplan, Flucht- und Rettungsplan, Feuerwehrlaufkarte
Feuerwehrpläne richten sich an die Einsatzkräfte. Flucht- und Rettungspläne richten sich dagegen an die Menschen im Gebäude und zeigen ihnen den Weg ins Freie. Feuerwehrlaufkarten wiederum führen die Feuerwehr bei Gebäuden mit Brandmeldeanlage zum auslösenden Melder. Die drei Dokumente ergänzen sich, ersetzen sich aber nicht.





