
Leistung 02
Planung & Genehmigung
Eine gute Planung beantwortet Fragen, bevor sie auf der Baustelle teuer werden. Wir entwickeln mit Ihnen den Entwurf und steuern das Genehmigungsverfahren.
Wir übersetzen Ihre Wünsche in Grundrisse und Varianten, stimmen Raumprogramm, Technik und Budget aufeinander ab und achten früh auf die Punkte, die für eine Genehmigung entscheidend sind – etwa Abstandsflächen, Stellplätze, Brandschutz oder Schallschutz. Das gilt für Neubauten ebenso wie für Nutzungsänderungen und Dachgeschossausbauten.
Für den Bauantrag und die Bauvoranfrage arbeiten wir mit bauvorlageberechtigten Architekten und Ingenieuren aus unserem Netzwerk zusammen. Sie erstellen und unterzeichnen die Bauvorlagen; wir bereiten vor, koordinieren alle Beteiligten und halten Sie über den Stand des Verfahrens auf dem Laufenden. So haben Sie über das ganze Projekt einen Ansprechpartner.
Das übernehmen wir
- Klärung von Raumprogramm, Zielen und Budget
- Entwurf und Entwurfsvarianten
- Abstimmung von Grundriss, Technik und Statik
- Planung von Nutzungsänderungen und Dachgeschossausbauten
- Vorklärung genehmigungsrelevanter Fragen
- Koordination von Bauvoranfrage und Bauantrag mit bauvorlageberechtigten Partnern
- Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen und Nachweise
- Begleitung des Verfahrens bis zur Entscheidung der Bauaufsicht
Ablauf
So gehen wir vor
- 01
Grundlagen
Wir klären Wünsche, Rahmenbedingungen und das Budget.
- 02
Entwurf
Sie erhalten Entwurfsvarianten und entscheiden sich für eine Richtung.
- 03
Genehmigung
Die Bauvorlagen entstehen gemeinsam mit unseren bauvorlageberechtigten Partnern; wir koordinieren das Verfahren.
Häufige Fragen
Planung & Genehmigung: gut zu wissen
Wer unterschreibt meinen Bauantrag?
Bauvorlagen müssen in Nordrhein-Westfalen von einer bauvorlageberechtigten Person unterzeichnet werden. Das übernehmen Architekten oder Ingenieure aus unserem Partnernetzwerk, die die Bauvorlagen erstellen. Wir koordinieren die Zusammenarbeit, sodass Sie nicht mehrere Büros selbst steuern müssen.
Ist mein Vorhaben genehmigungspflichtig?
Das hängt vom konkreten Vorhaben ab. Viele Umbauten und Nutzungsänderungen sind genehmigungspflichtig, manche kleineren Maßnahmen nicht. Wir klären das zu Beginn mit Ihnen und unseren Partnern, bevor Kosten für eine Planung in die falsche Richtung entstehen.
Was ist eine Bauvoranfrage?
Mit einer Bauvoranfrage lassen sich einzelne Fragen – etwa ob ein bestimmtes Vorhaben auf einem Grundstück planungsrechtlich zulässig ist – vorab verbindlich von der Bauaufsicht klären lassen. Das gibt Sicherheit, bevor die vollständige Planung beauftragt wird.
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