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Ausgedruckte Grundrisse und Schnitte auf einem Arbeitstisch im warmen Licht einer Lampe

Ratgeber · 3 Min. Lesezeit

Architekt oder Bauingenieur: Wen brauche ich für mein Bauvorhaben?

Wer bauen oder umbauen will, steht schnell vor der Frage: Wen brauche ich eigentlich – einen Architekten, einen Bauingenieur, einen Statiker? Die Antwort hängt vom Vorhaben ab. Ein Überblick über Aufgaben, Berechtigungen und eine sinnvolle Zusammenarbeit.

Das Wichtigste in Kürze

  • Architekten verantworten vor allem Entwurf, Gestaltung und Genehmigungsplanung; viele übernehmen auch Ausschreibung und Bauleitung.
  • Bauingenieure sind die Fachleute für Konstruktion, Tragwerk und Bauablauf – vom statischen Konzept bis zur Bauüberwachung.
  • Bauvorlagen für den Bauantrag dürfen in NRW nur bauvorlageberechtigte Personen unterschreiben. Standsicherheitsnachweise stellen bei vielen Vorhaben qualifizierte Tragwerksplaner auf.
  • Gerade beim Umbau im Bestand ist ein Team sinnvoll – mit einem Ansprechpartner, der alles koordiniert.

Was macht ein Architekt?

Architektinnen und Architekten entwerfen Gebäude und Räume. Zu ihren klassischen Aufgaben gehören Entwurf und Gestaltung, die Genehmigungsplanung, die Ausführungsplanung, die Ausschreibung und häufig auch die Objektüberwachung auf der Baustelle.

Die Berufsbezeichnung „Architekt“ ist gesetzlich geschützt. Führen darf sie nur, wer in die Architektenliste der zuständigen Architektenkammer eingetragen ist.

Was macht ein Bauingenieur?

Bauingenieurinnen und Bauingenieure sind auf die technische Seite des Bauens spezialisiert: Tragwerk und Konstruktion, Baustoffe, Bauabläufe, Kosten und Termine. Im Bestand beurteilen sie, was ein Gebäude trägt, was es aushält und welche Eingriffe sinnvoll sind. Viele übernehmen außerdem Ausschreibung, Bauleitung und Bauüberwachung.

Auch die Bezeichnung „Ingenieur“ ist geschützt. In Nordrhein-Westfalen setzt sie ein abgeschlossenes Ingenieurstudium voraus.

Und der Statiker?

„Statiker“ ist die umgangssprachliche Bezeichnung für den Tragwerksplaner – in der Regel ein Bauingenieur, der berechnet, wie Lasten sicher abgetragen werden, und die Standsicherheitsnachweise aufstellt. Für viele Bauvorhaben verlangt die Landesbauordnung NRW, dass diese Nachweise von qualifizierten Tragwerksplanern stammen. Bei bestimmten Gebäuden werden sie zusätzlich von Prüfingenieuren geprüft.

Wer darf den Bauantrag unterschreiben?

Den Bauantrag stellt die Bauherrin oder der Bauherr. Die Bauvorlagen – also Pläne, Beschreibungen und Nachweise – muss jedoch eine bauvorlageberechtigte Person als Entwurfsverfasser unterschreiben. Das sind in NRW vor allem Architektinnen und Architekten sowie Bauingenieurinnen und Bauingenieure, die bei der Ingenieurkammer-Bau NRW als bauvorlageberechtigt eingetragen sind. Für bestimmte kleinere Vorhaben gelten Ausnahmen.

Nicht jeder Bauingenieur ist bauvorlageberechtigt. Fragen Sie im Zweifel nach – seriöse Büros sagen Ihnen offen, wer welche Unterlagen erstellt und unterschreibt.

Wen brauche ich für welches Vorhaben?

VorhabenTypische Beteiligte
Neubau eines EinfamilienhausesBauvorlageberechtigte Person für Entwurf und Bauantrag, Tragwerksplaner, Energieeffizienz-Experte bei Förderung, Bauleitung bzw. unabhängige Bauherrenvertretung
Kernsanierung ohne GrundrissänderungIngenieur oder Planer für Bestandsaufnahme, Kosten, Ausschreibung und Bauleitung; Energieeffizienz-Experte bei Förderung
Tragende Wand öffnen oder entfernenTragwerksplaner für die Statik, Fachfirma für die Ausführung; bei Genehmigungspflicht zusätzlich eine bauvorlageberechtigte Person
Nutzungsänderung, z. B. Laden zu WohnungBauvorlageberechtigte Person für die Genehmigung, Tragwerksplaner bei Eingriffen ins Tragwerk, Haustechnikplanung, Bauleitung
Anbau oder AufstockungBauvorlageberechtigte Person, Tragwerksplaner, Bauleitung

Die Tabelle zeigt typische Konstellationen. Was Ihr Vorhaben konkret erfordert, hängt vom Einzelfall ab.

Warum ein Ansprechpartner so viel wert ist

Sobald mehrere Fachleute beteiligt sind, entstehen Schnittstellen: Der Entwurf muss zur Statik passen, die Haustechnik zum Grundriss, die Ausschreibung zur Planung. Ohne Koordination landen Abstimmungsfragen bei Ihnen – oder werden erst auf der Baustelle sichtbar.

Ein Büro, das die Fäden zusammenhält, erspart Ihnen diese Arbeit. Bei SENEL ist das unser Ansatz: Wir sind ein Ingenieurbüro, kein Architekturbüro. Wir übernehmen Bestandsaufnahme, Planung, Kosten, Ausschreibung und Bauleitung. Wo Bauvorlagen oder Standsicherheitsnachweise nötig sind, binden wir bauvorlageberechtigte Architekten und qualifizierte Tragwerksplaner aus unserem Netzwerk ein, die diese Unterlagen erstellen und unterzeichnen.

Architekt in Bergheim gesucht? So finden Sie die passende Unterstützung

Wer in Bergheim, im Rhein-Erft-Kreis oder in Köln ein Bauvorhaben plant, sucht oft zuerst nach einem Architekten. Klären Sie vorab, welche Leistungen Ihr Projekt tatsächlich braucht: Für einen Neubau mit hohem gestalterischem Anspruch ist ein Architekturbüro die naheliegende Wahl. Für Sanierungen, Umbauten im Bestand und die Begleitung auf der Baustelle ist ein Ingenieurbüro häufig der passende erste Ansprechpartner – und bindet Architekten ein, wo sie gebraucht werden.

Bünyamin Senel

Bauingenieur (B.Eng., TH Köln) · Inhaber SENEL Ingenieurbüro

Stand: 5. Oktober 2026. Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall und keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Darf ein Bauingenieur einen Bauantrag unterschreiben?

Ja, wenn er in NRW bauvorlageberechtigt ist, also bei der Ingenieurkammer-Bau NRW entsprechend eingetragen. Nicht jeder Bauingenieur erfüllt diese Voraussetzung. SENEL selbst ist nicht bauvorlageberechtigt und arbeitet dafür mit bauvorlageberechtigten Partnern zusammen.

Ist ein Architekt teurer als ein Ingenieur?

Honorare für Planungsleistungen orientieren sich häufig an der HOAI. Sie gibt seit 2021 keine verbindlichen Mindestsätze mehr vor, das Honorar wird frei vereinbart. Entscheidend ist, welche Leistungen Ihr Projekt tatsächlich braucht.

Brauche ich für eine Sanierung immer einen Architekten?

Nein. Viele Sanierungen ohne Genehmigungspflicht lassen sich ohne Architekten planen und begleiten. Sobald Bauvorlagen erforderlich sind, muss eine bauvorlageberechtigte Person mitwirken.

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