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Moderne Gewerbehalle in der Dämmerung mit breiter Zufahrt und rotem Überflurhydranten im Vordergrund

Leistung 07

Feuerwehrpläne

Im Einsatz zählt jede Minute. Ein guter Feuerwehrplan zeigt den Einsatzkräften auf einen Blick, wo Zugänge, Gefahren und Löscheinrichtungen liegen. Wir erstellen Feuerwehrpläne nach DIN 14095 – vollständig, normgerecht und abgestimmt mit der zuständigen Feuerwehr.

Feuerwehrpläne werden häufig in der Baugenehmigung, im Brandschutzkonzept oder von der Brandschutzdienststelle gefordert – etwa für Gewerbe- und Industriebauten, Lager- und Logistikhallen, Schulen, Pflegeeinrichtungen, Versammlungsstätten oder Gebäude mit Brandmeldeanlage. Grundlage ist die DIN 14095; viele Feuerwehren haben zusätzlich eigene Vorgaben zu Inhalt und Darstellung.

Wir nehmen das Objekt vor Ort auf, werten vorhandene Pläne aus und erstellen Übersichtsplan, Geschosspläne und gegebenenfalls Sonderpläne mit den genormten Symbolen sowie die textlichen Objektinformationen. Den Entwurf stimmen wir mit der Brandschutzdienststelle ab und arbeiten deren Anmerkungen ein, bis der Plan freigegeben ist. Auf Wunsch übernehmen wir auch die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung.

Das übernehmen wir

  • Sichtung der Bauunterlagen und Vorgaben der Feuerwehr
  • Begehung und Aufnahme des Objekts
  • Allgemeine Objektinformationen (textlicher Teil)
  • Übersichtsplan mit Zufahrten, Zugängen und Löschwasserentnahmestellen
  • Geschosspläne und – falls erforderlich – Sonderpläne
  • Darstellung mit genormten Symbolen nach DIN 14095
  • Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle bis zur Freigabe
  • Übergabe in der geforderten Form, gedruckt und digital
  • Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung
Aus dem RatgeberFeuerwehrplan nach DIN 14095Weiterlesen

Ablauf

So gehen wir vor

  1. 01

    Aufnahme

    Wir sichten die Unterlagen, klären die Vorgaben der Feuerwehr und begehen das Objekt.

  2. 02

    Erstellung

    Übersichtsplan, Geschosspläne, gegebenenfalls Sonderpläne und Objektinformationen nach DIN 14095.

  3. 03

    Abstimmung & Freigabe

    Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle, Einarbeitung der Anmerkungen, Übergabe der freigegebenen Pläne.

Häufige Fragen

Feuerwehrpläne: gut zu wissen

Wer braucht einen Feuerwehrplan?

Ob ein Feuerwehrplan erforderlich ist, ergibt sich meist aus der Baugenehmigung, dem Brandschutzkonzept oder einer Forderung der Brandschutzdienststelle. Typisch ist er für größere Gewerbe- und Industriebauten, Lagerhallen, Sonderbauten und Gebäude mit Brandmeldeanlage.

Wie läuft die Abstimmung mit der Feuerwehr?

Wir reichen den Entwurf bei der zuständigen Brandschutzdienststelle ein, arbeiten deren Anmerkungen ein und übergeben Ihnen die freigegebenen Pläne in der geforderten Anzahl und Form.

Können vorhandene Feuerwehrpläne aktualisiert werden?

Ja. Häufig lassen sich bestehende Pläne überarbeiten und auf den aktuellen Stand bringen, statt sie komplett neu zu erstellen – zum Beispiel nach einem Umbau oder einer Nutzungsänderung.

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